Gefährdungen und Belästigungen im Internet reduzieren – Jugendliche für die Auseinandersetzung mit problematischen Inhalten und Kontakten stärken

Das Internet übt weiterhin eine große Faszination auf Kinder und Jugendliche aus. Um die Gefahr der Konfrontation mit problematischen Inhalten zu reduzieren, kontrolliert jugendschutz.net kontinuierlich Internetangebote, die für Jugendliche attraktiv sind. Dazu gehören Inhalte aus dem Bereich Sex und Gewalt, aber auch rechtsextreme Websites oder Foren, die Suizid oder Magersucht verherrlichen. jugendschutz.net führt Gespräche mit Anbietern und Betreibern, um sie für den Jugendschutz zu sensibilisieren. Damit Eltern konkrete Hilfestellung bei der Medienerziehung ihrer Kinder bekommen, recherchiert jugendschutz.net empfehlenswerte Kinder- und Jugendangebote im Internet und erarbeitet Tipps für sicheres Verhalten.
Im flüchtigen Medium Internet sind insbesondere Anbieter dazu aufgerufen, Anstrengungen für den Jugendschutz zu unternehmen. Etwa bei der Gestaltung reichweitenstarker Portale, die Kinder und Jugendliche häufig als Sprungchance ins Netz nutzen, ist von den Betreibern besondere Rücksicht auf Kinder und Jugendliche einzufordern. Auch die rasante Entwicklung im Bereich mobiler Internetzugänge birgt neue Jugendschutzprobleme, wenn Kinder immer und überall online sind und die elterliche Kontrolle wesentlich erschwert wird. Mobilfunkbetreiber sind hier in der Pflicht, ihre Schutzmaßnahmen zu erhöhen. Aber vor allem in den flüchtigen Kommunikationsdiensten wie Chats und Messaging reichen Maßnahmen der Anbieter nicht, Kinder und Jugendliche müssen sich hier auch selbst schützen. In verschiedenen Projekten versucht jugendschutz.net, Kinder und Jugendliche in der Abwehr von Übergriffen zu stärken und für die Auseinandersetzung mit problematischen Inhalten vorzubereiten.
www.jugendschutz.net
(Deutsch, LINK)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/230

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Jugend Kinder Gewalt Jugendliche Internet Medien Entwicklung Recht Projekte Schutz Hilfe Kommunikation Eltern Web