Kommunale Kriminalprävention: Ohne Bürgermeister geht es nicht?
Alexander Bähr
Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS)
Dr. Rainer Hoffmann
Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS)
„Prävention ist Bürgermeisterpflicht“, steht im Leitfaden „Impulse für das Kommunale Präventionsmanagement“ geschrieben.
In der Stadt Bremen können die Ortsamtsleiter/innen als Bürgermeister/innen angesehen werden. Sie haben die Aufgabe sich für alle lokalen Belange von öffentlichem Interesse einzusetzen und tätig zu werden. Bei der Umsetzung ihrer Aufgaben sind sie stark an die Beiräte –Stadtteilparlamente mit beschränkter Entscheidungskompetenz - gebunden. Sowohl die Ortsämter als auch die Beiräte sollen Bürgerbeteiligung im relevanten Beirats- und Ortsbereich gewährleisten und anregen. Da Bürgerbeteiligung neben der Bürgermeisterpflicht ein weiteres konstituierendes Merkmal der Kommunalen Kriminalprävention sei, können die Ortsämter und Beiräte eine wichtige Funktion zur Planung und Umsetzung kriminalpräventiver Maßnahmen einnehmen, jedoch messen sie diesem Thema nicht immer den kriminalpolitisch gewünschten Stellenwert bei. Aufgrund der proklamierten „Basisanforderung“ einer Bürgermeisterbeteiligung stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus dieser Haltung folgen und wie sich diese Haltung ggf. ändern lässt oder ob sie unter Berücksichtigung von Zuständigkeitsfragen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht sogar legitim ist. Im Projektspot wird die Situation in Bremen beschrieben und versucht Antworten auf die zuvor genannten Fragen zu finden.
In der Stadt Bremen können die Ortsamtsleiter/innen als Bürgermeister/innen angesehen werden. Sie haben die Aufgabe sich für alle lokalen Belange von öffentlichem Interesse einzusetzen und tätig zu werden. Bei der Umsetzung ihrer Aufgaben sind sie stark an die Beiräte –Stadtteilparlamente mit beschränkter Entscheidungskompetenz - gebunden. Sowohl die Ortsämter als auch die Beiräte sollen Bürgerbeteiligung im relevanten Beirats- und Ortsbereich gewährleisten und anregen. Da Bürgerbeteiligung neben der Bürgermeisterpflicht ein weiteres konstituierendes Merkmal der Kommunalen Kriminalprävention sei, können die Ortsämter und Beiräte eine wichtige Funktion zur Planung und Umsetzung kriminalpräventiver Maßnahmen einnehmen, jedoch messen sie diesem Thema nicht immer den kriminalpolitisch gewünschten Stellenwert bei. Aufgrund der proklamierten „Basisanforderung“ einer Bürgermeisterbeteiligung stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus dieser Haltung folgen und wie sich diese Haltung ggf. ändern lässt oder ob sie unter Berücksichtigung von Zuständigkeitsfragen und den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht sogar legitim ist. Im Projektspot wird die Situation in Bremen beschrieben und versucht Antworten auf die zuvor genannten Fragen zu finden.
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