Wege zu einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung: ein Praxisprojekt des Justizvollzugsbeauftragten des Landes NRW

Claudia Gelber
Richterin am Landgericht NRW
Prof. Dr. Michael Walter
Justizvollzugsbeauftragter des Landes NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem 1.1.2011 einen Justizvollzugsbeauftragten. Durch dieses Amt ist das seines Vorgängers, des Ombudsmannes, welches im Jahre 2007 nach dem Foltermord im Siegburger Jugendgefängnis geschaffen worden war, erheblich gestärkt worden: Der Justizvollzugsbeauftragte ist nicht mehr nur unabhängiger Ansprechpartner für alle vom Vollzug Betroffenen. Zusätzlich wirkt er an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Justizvollzuges mit.

Das gilt vor allem für die Berücksichtigung der Opferperspektive, die bislang nicht systematisch in die Vollzugsgestaltung integriert worden ist. Zu diesem Zweck wurde mit der Unterstützung des NRW-Justizministers ein Projekt zur Entwicklung einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung eingerichtet.

Dieses Vorhaben ist nicht gegen den Gefangenen gerichtet, sondern steht zu den Resozialisierungsbemühungen in einem Ergänzungsverhältnis. Umfasst werden neben Formen der Vermittlung des Tatausgleichs (TOA) verschiedene Angebote und Maßnahmen des Opferschutzes.

Das Referat behandelt die theoretischen Grundlagen des Projekts sowie dessen gegenwärtige Umsetzung in die Praxis.
Auszug aus dem Buch
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Präsentation
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