Betrug durch türkische Call-Center – Prävention durch das BKA
N. Engmann
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Ältere Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden in zunehmendem Ausmaß Opfer von falschen Gewinnversprechen per Telefon. Aus Call-Centern in der Türkei agierende Täter informieren die Angerufenen über den angeblichen Gewinn eines Geld- oder Sachpreises. Die Auszahlung dieses Gewinns wird von einer Vorauszahlung von bestimmten Gebühren, Steuern oder sonstigen Kosten abhängig gemacht. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen, in bar an einen Abholer übergeben oder per Post ins Ausland versenden.
Es erfolgt in der Folgezeit keine Gewinnausschüttung - ein Gewinn existiert nicht!
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, manipulieren die Betrüger gezielt die im Display der angerufenen Opfer erscheinende Rufnummer. Dort wird eine Rufnummer mit deutscher Vorwahl angezeigt, obgleich sich der Täter, der sich ggf. auch als Anwalt oder Amtsperson ausgibt, tatsächlich in der Türkei befindet.
Hat ein Opfer im Rahmen dieser Betrugsmasche einmal eine Zahlung geleistet, muss es damit rechnen, erneut durch die Täter angerufen zu werden und - auch durch Einschüchterung - zur Zahlung weiterer Gelder aufgefordert zu werden.
Seit 2010 hat das BKA bis zu 300.000 solcher oder ähnlicher Fälle in Deutschland festgestellt, der Schaden beläuft sich bereits auf über 32 Millionen Euro. Das BKA wirkt dem Phänomen unter anderem mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen entgegen.
Es erfolgt in der Folgezeit keine Gewinnausschüttung - ein Gewinn existiert nicht!
Um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen, manipulieren die Betrüger gezielt die im Display der angerufenen Opfer erscheinende Rufnummer. Dort wird eine Rufnummer mit deutscher Vorwahl angezeigt, obgleich sich der Täter, der sich ggf. auch als Anwalt oder Amtsperson ausgibt, tatsächlich in der Türkei befindet.
Hat ein Opfer im Rahmen dieser Betrugsmasche einmal eine Zahlung geleistet, muss es damit rechnen, erneut durch die Täter angerufen zu werden und - auch durch Einschüchterung - zur Zahlung weiterer Gelder aufgefordert zu werden.
Seit 2010 hat das BKA bis zu 300.000 solcher oder ähnlicher Fälle in Deutschland festgestellt, der Schaden beläuft sich bereits auf über 32 Millionen Euro. Das BKA wirkt dem Phänomen unter anderem mit umfangreichen Präventionsmaßnahmen entgegen.