Mobile Jugendarbeit – Prävention auf Umwegen? Praxis und Wirkung Mobiler Jugendarbeit

Clemens Beisel
Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V.
Uwe Buchholz
Mobile Jugendarbeit Karlsruhe

Mobile Jugendarbeit (MJA) erreicht Jugendliche und junge Erwachsene, die besonders von Ausgrenzung betroffen bzw. bedroht oder sozial benachteiligt sind, die von bestehenden Angeboten der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nicht oder nicht ausreichend erreicht werden. MJA arbeitet aufsuchend und erreicht insbesondere junge Menschen, die sich als Cliquen oder Szenen in öffentlich zugänglichen Räumen aufhalten.
Die Mitarbeiter/innen der MJA sind Gäste in den Lebenswelten ihrer Zielgruppen, knüpfen ihre Angebote nicht an Formalien oder Bedingungen und akzeptieren den Eigensinn jugendlichen Verhaltens. MJA setzt, um Wirkung zu erzielen, auf intensive Beziehungsarbeit, die es ermöglicht Entwicklungsprozesse bei jungen Menschen auch langfristig auszulösen und zu begleiten.
Das Konzept Mobile Jugendarbeit vereint Straßensozialarbeit, soziale Gruppenarbeit, individuelle Hilfen und die Aktivierung und Nutzung von Ressourcen im Gemeinwesen.
„Wir kümmern uns um die Probleme, die die Jugendlichen haben, nicht um die Probleme, die sie machen.“ Über diesen “Umweg” wird es MJA auch möglich, präventiv tätig zu werden im Hinblick auf Gesundheitsförderung, Gewaltprävention, Kriminalitätsprävention und die Förderung junger Menschen bei der Entwicklung persönlicher Perspektiven.

Referenten:
Clemens Beisel , LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork BW e.V.
Uwe Buchholz , Mobile Jugendarbeit Stadt Karlsruh

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/2672

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Jugendliche öffentlicher Raum mobile Jugendarbeit Streetwork