Gewalt gegen Frauen: auch ein europäisches Thema
Antje Niewisch-Lennartz
Niedersächsische Justizministerin
Die Bedeutung des Themas „Gewalt gegen Frauen“ wird im europäischen Kontext von unterschiedlichen Seiten markiert. Nationale und internationale Studien zeigen, dass geschlechtsspezifische Gewalt in allen europäischen Ländern ein gravierendes Problem darstellt. Betroffen ist eine erhebliche Anzahl von Mädchen und Frauen, die im Zusammenhang mit Menschenhandel, Zwangsprostitution und vor allem durch häusliche Gewalt verletzt und beeinträchtigt werden. Die Forschungsergebnisse begründen einen erheblichen Handlungsbedarf zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener. Hierzu existieren auf europäischer Ebene Richtlinien und Konventionen, die wichtige Impulse zur Bekämpfung von Gewalt geben. Diese Entwicklung ist in einiger Hinsicht weit fortgeschritten. Gesellschaftliches Bewusstsein, rechtliche und institutionelle Rahmenbedingen haben sich in den letzten Jahren maßgeblich verbessert: Gewalt gegen Frauen wird nicht mehr tabuisiert und geleugnet, Regelungen zum Schutz der Opfer wurden ausgebaut und präzisiert. Das System der Hilfen hat sich differenziert und verdichtet und dazu beigetragen, Belastungen und Leiden der Betroffenen zu mildern. Darüber hinaus bleibt es ein wichtiges Ziel, Gewalt von vornherein zu verhindern bzw. messbar zu vermindern. Prävention gegen Gewalt an Frauen muss ausgebaut werden, das erfordert Bildung und Sensibilisierung zu Themen wie Gleichstellung, Rollenstereotypen, Respekt und Gewaltfreiheit. Europäische Richtlinien und Konventionen bilden eine verbindliche Agenda für Gewaltschutz und Prävention. Im föderalen System der Bundesrepublik richtet sich die Verpflichtung, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, an alle Ebenen der Gesellschaft. Beispiele aus Niedersachsen illustrieren aktuelle Handlungsansätze in diesem Bereich.