Inklusion – eine Herausforderung für die (Kriminal)-Prävention?
Manfred Burkart
Netzwerk gegen Gewalt
Im Rahmen der Ratifizierung der UN-Konventionen zur Gleichbehandlung aller Menschen haben das Netzwerk gegen Gewalt – Regionale Geschäftsstelle Südhessen- und die Nieder Ramstädter Diakonie (NRD) den Runden „Gewaltprävention bei geistig- und lernbehinderten Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen“ gegründet. Einrichtungen der Behindertenhilfe, Schulen, Institutionen, Behörden, Beratungsstellen, Forensik, eine Hochschule, das Hessische Sozialministerium und Kostenträger sind Mitglieder.
Ziel ist es, sich früh den Herausforderungen der Inklusion und der Gewaltprävention bei jungen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu stellen. Der fächerübergreifende Austausch ist im Bereich der Behindertenhilfe wegen fehlender Umgangsformen zum Thema Gewalt fast einzigartig, aber im Rahmen der Inklusion und vorausschauenden Prävention unabdingbar.
Beim Umgang mit jungen kognitiv beeinträchtigten Delinquenten gibt es viele Fragezeichen. Weder Gesetzgebung, noch Justiz und Polizei sind auf die Bedingungen der Inklusion eingerichtet. Sie lassen diese scheinbar außen vor, obgleich auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden müssen.
Die Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Belangen bedeutet, sich ganzheitlich mit allen Themen auseinanderzusetzen und den geänderten Bedingungen zu stellen.
Ziel ist es, sich früh den Herausforderungen der Inklusion und der Gewaltprävention bei jungen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu stellen. Der fächerübergreifende Austausch ist im Bereich der Behindertenhilfe wegen fehlender Umgangsformen zum Thema Gewalt fast einzigartig, aber im Rahmen der Inklusion und vorausschauenden Prävention unabdingbar.
Beim Umgang mit jungen kognitiv beeinträchtigten Delinquenten gibt es viele Fragezeichen. Weder Gesetzgebung, noch Justiz und Polizei sind auf die Bedingungen der Inklusion eingerichtet. Sie lassen diese scheinbar außen vor, obgleich auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden müssen.
Die Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Belangen bedeutet, sich ganzheitlich mit allen Themen auseinanderzusetzen und den geänderten Bedingungen zu stellen.
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