Arbeitsgruppe „Lebenswerter öffentlicher Raum“

Andreas Renner
Innenministerium Baden-Württemberg
Rüdiger Schilling
Polizeipräsidium Karlsruhe

Die Frage, ob eine Ermächtigung zum Erlass von Alkoholkonsumverboten an örtlichen Problemlagen eingeräumt werden sollte, wird in Baden-Württemberg seit längerem diskutiert.
Der im Januar 2013 von Herrn Ministerpräsident Kretschmann einberufene Runde Tisch „Lebenswerter öffentlicher Raum“ hatte die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Innenministeriums zur Folge. Diese sollte unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse die diskutierten Lösungsansätze fachlich bewerten und in ein Maßnahmenpaket mit Erfolg versprechenden präventiven und repressiven Ansätzen zur Bewältigung von Problemlagen fassen. Der Auftrag umfasste auch die Untersuchung der Zusammenhänge von Alkoholkonsum und gewalttätigem Verhalten.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden eine Literaturanalyse, landesweite Abfragen zu vorhandenen Problemlagen, Experteninterviews, Sondererhebungen zum Alkoholkonsum bei Straftaten und Anwohnerbefragungen durchgeführt. Außerdem erfolgte eine Prüfung möglicher weiterer Handlungsoptionen für die Ortspolizeibehörden, wie u.a. eine Ermächtigungsnorm zum Erlass zeitlich und örtlich beschränkter Alkoholkonsumverbote oder einer Flexibilisierung der bestehenden Sperrzeitenregelungen.
Im Dezember 2013 wurde der Bericht der Arbeitsgruppe mit besonders Erfolg versprechenden Ansätzen zur Bewältigung alkoholkonsumbedingter Problemlagen im öffentlichen Raum an den Runden Tisch übergeben.
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/2844

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.