Der beste Schutz der Demokratie ist die informierte Zivilgesellschaft
Beate Bube
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Was kann der Verfassungsschutz hierzu beitragen? Wir leben seit über 60 Jahren in einer stabilen Demokratie und genießen die Freiheiten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Grundgesetzes uns allen bietet.
Trotz dem gibt es leider auch in unserer Gesellschaft Einstellungen und Verhaltensmuster, die andere Menschen abwerten und ausgrenzen und soweit reichen können, dass Anderen die Grund- und Freiheitsrechte abgesprochen werden. Eine besondere Gefährdung geht von solchen Einstellungen aus, wenn sie Teil einer politischen Ideologie sind und von verfassungsfeindlichen Gruppierungen propagiert werden – erst recht, wenn dabei auch Gewalt eingesetzt wird.
Aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungsschutz „Wissensträger“ über solche Parteien und Gruppen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Die Meinungsfreiheit lässt es aber zu, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzulehnen. Extremismus ist für sich genommen nicht strafbar und kann, so lange keine Straf- oder Gewalttaten im Raum stehen, nicht polizeilich verfolgt werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft mit den verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus auseinander setzt. Hierzu trägt der Verfassungsschutz ganz wesentlich bei, in dem er der Gesellschaft Wissen und Informationen zur Verfügung stellt.
Trotz dem gibt es leider auch in unserer Gesellschaft Einstellungen und Verhaltensmuster, die andere Menschen abwerten und ausgrenzen und soweit reichen können, dass Anderen die Grund- und Freiheitsrechte abgesprochen werden. Eine besondere Gefährdung geht von solchen Einstellungen aus, wenn sie Teil einer politischen Ideologie sind und von verfassungsfeindlichen Gruppierungen propagiert werden – erst recht, wenn dabei auch Gewalt eingesetzt wird.
Aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungsschutz „Wissensträger“ über solche Parteien und Gruppen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Die Meinungsfreiheit lässt es aber zu, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzulehnen. Extremismus ist für sich genommen nicht strafbar und kann, so lange keine Straf- oder Gewalttaten im Raum stehen, nicht polizeilich verfolgt werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft mit den verschiedenen Erscheinungsformen des politischen Extremismus auseinander setzt. Hierzu trägt der Verfassungsschutz ganz wesentlich bei, in dem er der Gesellschaft Wissen und Informationen zur Verfügung stellt.
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