Ladendiebstahlskriminalität junger Menschen. Verbreitung - Ursachen - Prävention
Prof. Dr. Alois Birklbauer
Johannes-Kepler-Universität Linz
Dr. Helmut Hirtenlehner
Johannes-Kepler-Universität Linz
Heinz Leitgöb
Johannes-Kepler-Universität Linz
Der Ladendiebstahl markiert eines der häufigsten Delikte von Kindern und Jugendlichen. Dennoch liegen nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor, die sich gezielt des Themas annehmen. Im Rahmen des Vortrags werden daher zunächst die Ergebnisse verschiedener Dunkelfeldbefragungen zum Umfang und den Ursachen der Ladendiebstahlsdelinquenz junger Menschen vorgestellt. Besonderes Augenmerk wird auf die Ausarbeitung eines allgemeinen Erklärungsmodells gelegt, das Ansatzpunkte für Präventionsmaßnahmen eröffnet.
Ein zweiter Schwerpunkt der Präsentation ist alternativen Wegen der rechtlichen Bearbeitung der Ladendiebstahlsdelinquenz jugendlicher Täter gewidmet. Verschiedene mögliche Reaktionsmodelle werden auf ihre kriminalpräventiven Potenziale und ihre formal-juristische Begründbarkeit hin beleuchtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei ein Erledigungsmodell, das eine verpflichtende diversionelle Einstellung des Strafverfahrens bei Wiedergutmachung des Schadens in Form eines doppelten Wertersatzes vorsieht. Dieses Reaktionsmodell wird mit der Überführung des Ladendiebstahls in ein Verwaltungsstrafdelikt oder in eine zivilrechtliche Schadenersatzsache kontrastiert, um die rechtspolitischen und kriminalpräventiven Implikationen der verschiedenen Reformvarianten herauszustellen.
Ein zweiter Schwerpunkt der Präsentation ist alternativen Wegen der rechtlichen Bearbeitung der Ladendiebstahlsdelinquenz jugendlicher Täter gewidmet. Verschiedene mögliche Reaktionsmodelle werden auf ihre kriminalpräventiven Potenziale und ihre formal-juristische Begründbarkeit hin beleuchtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei ein Erledigungsmodell, das eine verpflichtende diversionelle Einstellung des Strafverfahrens bei Wiedergutmachung des Schadens in Form eines doppelten Wertersatzes vorsieht. Dieses Reaktionsmodell wird mit der Überführung des Ladendiebstahls in ein Verwaltungsstrafdelikt oder in eine zivilrechtliche Schadenersatzsache kontrastiert, um die rechtspolitischen und kriminalpräventiven Implikationen der verschiedenen Reformvarianten herauszustellen.