Schutzkonzept als Instrument der Prävention sexueller Gewalt?
Dr. Andreas Zimmer
Generalvikariat Bistum Trier
Nach dem Bekanntwerden der Fälle sexueller Gewalt in Einrichtungen der katholischen Kirche, wurde als Teil eines Maßnahmenplans eine Präventionsordnung erlassen, die zuletzt 2013 novelliert wurde. Zentral ist nunmehr die Forderung, das jeder Bereich, jeder Dienst und jede Einrichtung ein Schutzkonzept erstellen soll, das Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene vor sexueller Gewalt schützt. Elemente sind u.a. Schulungsprogramme, Verhaltenscodex, Beratungs- und Beschwerdewege und ein Interventionsplan.
Der Vortrag geht das Thema wie folgt an:
1. Im ersten Teil wird versucht, den Zusammenhang der zentralen Elemente des Schutzkonzeptes mit den vorliegenden empirischen Befunden (z.B. Bericht der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexualisierter Gewalt) darzustellen und von daher abzuleiten, warum auf diese Elemente Wert gelegt wurde.
2. Im zweiten Teil wird knapp der Prozess geschildert, der z.B. in einem Bistum wie Trier nötig ist, um die diversifizierten Felder, in denen mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen gearbeitet wird (Schulen, Kitas, Jugendarbeit, soziale Einrichtungen, Gesundheitsbereich, Kirchengemeinden) bei der Entwicklung zu begleiten.
3. Abschließend wird ein erstes Fazit zu den Erfahrungen und Wirkungen des bisherigen Prozess versucht und daraus Hinweise für die Präventionspraxis entwickelt.
Der Vortrag geht das Thema wie folgt an:
1. Im ersten Teil wird versucht, den Zusammenhang der zentralen Elemente des Schutzkonzeptes mit den vorliegenden empirischen Befunden (z.B. Bericht der Hotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexualisierter Gewalt) darzustellen und von daher abzuleiten, warum auf diese Elemente Wert gelegt wurde.
2. Im zweiten Teil wird knapp der Prozess geschildert, der z.B. in einem Bistum wie Trier nötig ist, um die diversifizierten Felder, in denen mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen gearbeitet wird (Schulen, Kitas, Jugendarbeit, soziale Einrichtungen, Gesundheitsbereich, Kirchengemeinden) bei der Entwicklung zu begleiten.
3. Abschließend wird ein erstes Fazit zu den Erfahrungen und Wirkungen des bisherigen Prozess versucht und daraus Hinweise für die Präventionspraxis entwickelt.