Nationales Zentrum für Kriminalprävention: Konzept, Entwicklung und vorrangige Aufgaben
Prof. Dr. Dr. Friedrich Lösel
University of Cambridge
Im Rahmen des Dialogs der Bundeskanzlerin über Deutschlands Zukunft hatte die Arbeitsgruppe „Kriminalität und Sicherheit“ u.a. die Einrichtung eines Nationalen Zentrums für Kriminalprävention (Arbeitstitel) vorgeschlagen. Damit wurde der Beobachtung Rechnung getragen, dass es in Deutschland zwar zahlreiche Aktivitäten der Kriminalprävention auf lokaler, Länder- und Bundesebene gibt, die ressortübergreifende Koordination und empirische Fundierung aber verbessert werden muss. Durch ein NZK soll aufbauend auf vorhandenen Ressourcen die evidenzbasierte Kriminalpolitik gefördert werden. Die Bundesregierung hat den Vorschlag angenommen und ab 2015 Haushaltsmittel beim Bundesinnenministerium bereitgestellt. Die Aufgaben des NZK gliedern sich in die Bereiche „Evaluation und Qualitätssicherung“ und „Transfer und Kooperation“. In der Anfangsphase werden in Arbeitsstelle NZK das Deutsche Forum Kriminalprävention (DFK) und die Kriminologische Zentralstelle(KrimZ) zusammenarbeiten. Für den zügigen Aufbau wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der BMI, BMJV, DFK, KrimZ, ProPK und Wissenschaftler vertreten sind. Weitere Institutionen werden schrittweise einbezogen. Der Beitrag informiert über den Stand der Entwicklung des NZK und geplante anfängliche Arbeitsschwerpunkte.