„Machen Sie das freiwillig?"

Oliver Kliesch
Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V.

Deliktorientierte Psychotherapie nach (Sexual-) Straftaten ist Tertiärprävention. Sie ist eher gesellschaftlicher Auftrag zur Reduktion des Rückfallrisikos als individueller Auftrag zu einer Heilbehandlung.
Kriminalpräventive Therapie ist immer von gerichtlichen Weisungen begleitet. So seien z.B. Alkohol, Drogen, bestimmte Orte und Personen zu meiden; Bewährungshelfer und Therapeuten dagegen seien regelmäßig aufzusuchen. Auch die gesellschaftliche Erwartung ist hoch: die Tat solle eingeräumt und Reue gezeigt werden.
In der Praxis ist der moralische Konflikt groß. Für die Teilnahme an einer „Tat aufarbeitenden“ Therapie sieht der Gesetzgeber die vorherige Einwilligung der Betroffenen vor. Die Missachtung von Weisungen ist gesetzlich fast nie von Strafe bedroht. Dem Eingeständnis geächteter Taten folgen häufig gravierende persönliche Nachteile.
Ist eine Entscheidung bei der Wahl zwischen Haft und Bewährung freiwillig? Wie soll kontrolliert werden, was nicht beaufsichtigt werden kann? Ist es ethisch vertretbar auf ein Geständnis hinzuarbeiten, wenn alle Studien zeigen, dass Leugnen kein Risikofaktor ist?
Der Beitrag stellt in aller Kürze aktuelle ethische Standpunkte und alltagspraktische Empfehlungen vor und soll zum Diskurs anregen über Grundrechte ehemaliger Straftäter, Risiken gesellschaftlicher Exklusion durch moralische Wertung und Kriminalprävention durch Rehabilitation.
Datei
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/3307

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Opferschutz Amokdrohungen Ethik Straftäter Therapie Zukunft der Kriminalprävention