Der TOA in Sachsen-Anhalt
Delia Göttke
Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Alternative zu herkömmlichen Strafverfahren. Es ist ein außergerichtliches Schlichtungsangebot an Beschuldigte und Geschädigte. Sie können in diesem Verfahren die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich bearbeiten. Dabei wird den unmittelbar am Konflikt beteiligten Personen die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrundeliegenden Ursachen des Konfliktes zu besprechen, zu klären und den Schaden zu regulieren. Der TOA findet im Spannungsverhältnis zwischen Straffälligen- und Opferhilfe statt. Die Möglichkeit der Zuweisung zum TOA besteht im Land Sachsen-Anhalt flächendeckend für den TOA im Erwachsenenbereich. Im Jugendbereich besteht diese Möglichkeit seit 2000 nur noch regional. Seit dem Bestehen des Projektes werden alle Ergebnisse der TOA-Schlichtungen im Rahmen einer Selbstevaluation der Projektträger erfasst. Beginnend mit dem Jahr 1995 bis 2015 ist es dadurch möglich, Zusammenhänge zwischen Fallentwicklung, Finanzierungssicherheit und staatsanwaltschaftlicher Zuweisungspraxis im Land Sachsen-Anhalt aufzuzeigen. Die inhaltliche Verantwortung für die fachgerechte Umsetzung hat der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V.