Der mündige Patient und sein Beitrag zur Prävention vor Straftaten im Gesundheitswesen
Alexander Badle
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Der Gesundheitsmarkt in Deutschland setzt jährlich circa 300 Milliarden Euro um und ist mit einem Anteil von ca. 11 % am Bruttoinlandsprodukt und ca. 4 Millionen Beschäftigten der größte Wirtschaftssektor. Die gesetzliche Krankenversicherung ist gleichzeitig eine der wichtigsten Säulen unseres Sozialstaats, deren Bestand ganz maßgeblich darauf beruht, dass die Gelder sachgerecht verwendet und Fehlallokationen durch Betrug und Korruption wirksam verhindert werden. Seit 2004 sind die Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich dazu verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten, die die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten sollen, wenn sich ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt. Der Erfolg der Arbeit dieser Stellen und der Strafverfolgungsbehörden hängt unter anderem davon ab, dass die Patienten einen aktiven Beitrag leisten, indem sie beispielsweise Auffälligkeiten melden.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die praktischen Möglichkeiten, wie der mündige Patient einen aktiven Beitrag zur Prävention vor Vermögenschäden und Korruption im Gesundheitswesen leisten kann. Hierzu werden systembedingte Anreize im Gesundheitsmarkt und praktische Kontrollmöglichkeiten, wie z.B. die Patientenquittung, anhand konkreter Fallbeispiele erläutert.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die praktischen Möglichkeiten, wie der mündige Patient einen aktiven Beitrag zur Prävention vor Vermögenschäden und Korruption im Gesundheitswesen leisten kann. Hierzu werden systembedingte Anreize im Gesundheitsmarkt und praktische Kontrollmöglichkeiten, wie z.B. die Patientenquittung, anhand konkreter Fallbeispiele erläutert.