Ehe zwischen Liebe und Zwang - Rechtliche, ethische und präventive Aspekte von Minderjährigenehen
Dr. Bettina Doering
Landespräventionsrat Niedersachsen
Isabell Plich
Landespräventionsrat Niedersachsen
Mit einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg zur Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe mit einer Minderjährigen wurde die Diskussion zum Umgang mit Kinderehen in Deutschland weiter angeheizt. Im Herbst 2016 waren beinahe 1.500 minderjährige verheirate Flüchtlinge registriert, einige dieser Kinder sind jünger als 14 Jahre. Die Mehrheit der verheirateten, minderjährigen Flüchtlinge sind Mädchen. In Deutschland liegt das Ehemündigkeitsalter bei 18 Jahren. Ausnahmen hiervon kann das Familiengericht erteilen, soweit einer der Partner volljährig ist, der minderjährige Partner das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zugestimmt haben. Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden, wenn sie im Heimatland wirksam geschlossen wurde und der minderjährige Ehegatte das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wie aber sind derartige Eheschließungen mit den Grundrechten und Werten in Deutschland zu vereinbaren? Dementsprechend befasst sich der Vortrag mit den rechtlichen und moralischen Problemen, die bei einer Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Partner auftreten, den ethischen Aspekten von Kinderehen sowie präventiven Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Mädchen und Jungen in Deutschland.
Wie aber sind derartige Eheschließungen mit den Grundrechten und Werten in Deutschland zu vereinbaren? Dementsprechend befasst sich der Vortrag mit den rechtlichen und moralischen Problemen, die bei einer Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Partner auftreten, den ethischen Aspekten von Kinderehen sowie präventiven Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Mädchen und Jungen in Deutschland.