Jugendgewaltprävention auf lokaler Ebene

Kristina Beck
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Anne Lang
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sami Mura
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Maximilian Vogt
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt mit Förderung der Bundesregierung weltweit Maßnahmen zur Prävention von Gewalt. Die Förderung von sozialem Zusammenhalt, gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion helfen dabei, Gewalt und Kriminalität wirksam vorzubeugen.
Ein Fokus der Arbeit liegt dabei auf Primärprävention und der Stärkung von Fähigkeiten zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung, zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und zum Umgang mit Gewalterfahrungen. Jugendliche als potentiell Leidtragende ebenso wie Akteure von Gewalt stehen dabei häufig im Mittelpunkt der Ansätze.
In einem interaktiven Format werden Erfahrungen aus sehr unterschiedlichen Kontexten diskutiert. In Südafrika wird Gewalt im urbanen Raum durch Vernetzung und aktive Beteiligung von Jugendlichen an lokalen Planungs- und Implementierungsprozessen reduziert. Eine neue Studie zur Tertiärprävention bietet Einsichten in die Rollen von Mädchen und Frauen in südafrikanischen Jugendbanden. In palästinensischen Flüchtlingscamps werden Jugendorganisationen unterstützt, aktiv einen Beitrag zur Verbesserung der Bedingungen im Camp zu leisten und die eigene Geschichte und Identität zu reflektieren. In Timor-Leste werden im Rahmen eines nationalen Fortbildungsprograms staatliche und nicht-staatliche Akteure in gewaltfreier Konfliktbearbeitung und partizipativer Jugendarbeit geschult.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/3955

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Gewaltprävention Jugendliche Partizipation Entwicklungszusammenarbeit