Der Beitrag des „Ersten Periodischen Sicherheitsberichts“ zur Kriminalprävention

Prof. Dr. Wolfgang Heinz
Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Konstanz. Geschäftführender Direktor des I

Die Bundesregierung hat im Juli 2001 ihren „Ersten Periodischen Sicherheitsbericht“ vorgelegt. Sie hat damit einen sowohl für die Darstellung und Bewertung der Inneren Sicherheit als auch für die kriminalpolitische Diskussion gleichermaßen neuen und vielversprechenden Weg der amtlichen Berichterstattung über Kriminalität beschritten. Erstmals wird ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage und der Kriminalitätsentwicklung gezeichnet, in das nicht nur Daten der amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken, sondern auch Befunde aus wissenschaftlichen Untersuchungen, insbesondere zum Dunkelfeld, einbezogen sind. Dargestellt werden des weiteren auch die staatlichen Reaktionen auf Kriminalität, besonders solche mit dem Ziel der Rückfallverhinderung. Schließlich werden Handlungsmöglichkeiten zur Vorbeugung oder Reduzierung von Kriminalität aufgezeigt, und zwar nicht nur im Bereich des Strafrechts, sondern vor allem auch im Bereich der Kriminalitätsvorbeugung mit außerstrafrechtlichen Mitteln.

Mit dem Periodischen Sicherheitsbericht soll zu einer Versachlichung der Diskussion über Kriminalität und über strafrechtliche Reaktionen beigetragen, sollen kriminalpräventive Ansätze aufgezeigt und gestärkt sowie durch eine realistische Darstellung der Kriminalität beängstigenden Dramatisierungen und hierauf beruhenden Fehleinschätzungen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Risikos, Opfer von Straftaten zu werden, entgegengewirkt werden.
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