Schnittstellen: gemeinsame Herausforderungen
Dr. Wolfgang Weissbeck
Pfalzklinikum-Pfalzinstitut
Schnittstellen: gemeinsame Herausforderungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe, der Justiz und Polizei durch Amokhandlungen und Androhungen schwerer Gewalt im Zusammenhang mit Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist wiederkehrend mit der Frage konfrontiert, ob bei der Gewaltandrohung von Schülern mit der Umsetzung dieser Ankündigung zu rechnen ist. An 3 Fallbeispielen wird kurz illustriert, welche Möglichkeiten der Abklärung es gibt und welche Einschränkungen diesbezüglich bestehen.
Fallbeispiel 1:
Vermeintliche Ankündigung eines Amoklaufs
Fallbeispiel 2:
Vorbereitung eines Amoklaufs
Fallbeispiel 3:
Neue Herausforderungen: Alleinreisende, minderjährige Asylsuchende und Ankündigung von Gewalthandlungen
Fallbeispiel 4:
Radikalisierungsprozess und psychische Störung
Gewaltankündigungen oder -handlungen bei Kindern und Jugendlichen können mit einer psychischen Störung einhergehen, was aber nicht zwangsläufig der Fall ist. Aufgabe der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zunächst die Prüfung, ob eine Indikation für eine kinder- und jugendpsychiatrische Intervention besteht und wie diese erfolgen kann (ambulant vs. (teil-)stationär. Es bedarf einer fachübergreifenden Diskussion, wie eine adäquate Versorgung von Problemlagen an der Schnittstelle zwischen den o.g. Institutionen gerade im Krisenfall erfolgen kann.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist wiederkehrend mit der Frage konfrontiert, ob bei der Gewaltandrohung von Schülern mit der Umsetzung dieser Ankündigung zu rechnen ist. An 3 Fallbeispielen wird kurz illustriert, welche Möglichkeiten der Abklärung es gibt und welche Einschränkungen diesbezüglich bestehen.
Fallbeispiel 1:
Vermeintliche Ankündigung eines Amoklaufs
Fallbeispiel 2:
Vorbereitung eines Amoklaufs
Fallbeispiel 3:
Neue Herausforderungen: Alleinreisende, minderjährige Asylsuchende und Ankündigung von Gewalthandlungen
Fallbeispiel 4:
Radikalisierungsprozess und psychische Störung
Gewaltankündigungen oder -handlungen bei Kindern und Jugendlichen können mit einer psychischen Störung einhergehen, was aber nicht zwangsläufig der Fall ist. Aufgabe der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist zunächst die Prüfung, ob eine Indikation für eine kinder- und jugendpsychiatrische Intervention besteht und wie diese erfolgen kann (ambulant vs. (teil-)stationär. Es bedarf einer fachübergreifenden Diskussion, wie eine adäquate Versorgung von Problemlagen an der Schnittstelle zwischen den o.g. Institutionen gerade im Krisenfall erfolgen kann.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) | |
Präsentation (Deutsch, PDF) |