Die Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland
Dr. Leonie Steinl
Deutscher Juristinnenbund
Die von Deutschland ratifizierte Istanbul Konvention ist am 1. Februar 2018 als Bundesrecht in Kraft getreten. Die Istanbul Konvention verpflichtet Deutschland, umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu treffen.
Die Vorgaben der Konvention betreffen zahlreiche Bereiche, wie etwa das System der Unterstützung und Hilfe, den Opferschutz, das Strafrecht, das Umgangsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Fortbildung von Justiz und Verwaltung, und den wirksamen Zugang zum Recht für Gewaltbetroffene.
Trotz der existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der Konvention. Beispielsweise sind Maßnahmen zu ergreifen, um Sekundärviktimisierung in Strafverfahren zu vermeiden und Trennungstötungen effektiv zu verhindern und angemessen zu bestrafen.
Ziel des Vortrags ist es, einen Überblick über den zur Umsetzung der Istanbul Konvention bestehenden Reformbedarf in Deutschland zu geben.
Die Vorgaben der Konvention betreffen zahlreiche Bereiche, wie etwa das System der Unterstützung und Hilfe, den Opferschutz, das Strafrecht, das Umgangsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Fortbildung von Justiz und Verwaltung, und den wirksamen Zugang zum Recht für Gewaltbetroffene.
Trotz der existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene Gewalt besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der Konvention. Beispielsweise sind Maßnahmen zu ergreifen, um Sekundärviktimisierung in Strafverfahren zu vermeiden und Trennungstötungen effektiv zu verhindern und angemessen zu bestrafen.
Ziel des Vortrags ist es, einen Überblick über den zur Umsetzung der Istanbul Konvention bestehenden Reformbedarf in Deutschland zu geben.