Mobiler Zufahrtschutz für Sicherheitsbehörden und kommunale Entscheidungsträger
Auf Grund der aktuellen (sicherheits-) politischen Entwicklungen und Beratungsbedarfe der Kommunen auf Bundesebene, befasst sich das DFK mit Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen mit Fahrzeugen. Zudem ist die Entwicklung von Kriterien für Finanzanreize im Rahmen einer staatlichen Förderung angedacht. Damit die Sicherheitsverantwortlichen vor Ort eine Produktauswahl vornehmen können, sollten Mindeststandards im Hinblick auf Schutzklassen und Widerstandsfähigkeit von mobilen Fahrzeugsperren definiert sein; ähnlich wie bei der Förderung zum Einbruchschutz.
Die Polizeibehörden der Länder und des Bundes haben in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Polizeitechnischen Institut in Münster (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) eine technische Richtlinie (TR) für die Beschaffung mobiler Fahrzeugsperren erarbeitet. Sie wurde im Herbst 2018 beschlossen und veröffentlicht.
Zur Information der Fachberater der (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen auf Bundesebene zum aktuellen Stand beim Thema Zufahrtschutz, wurde die Sonderausgabe einer Informationsschrift erarbeitet. Dieses geschah auf Initiative des DFK in Kooperation mit PTI/DHPol, dem LKA Hessen (HLKA)und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). In einem zweiten Schritt ist beabsichtigt, die Kommunalverantwortlichen über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Thema vertraut zu machen.
Die Polizeibehörden der Länder und des Bundes haben in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am Polizeitechnischen Institut in Münster (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) eine technische Richtlinie (TR) für die Beschaffung mobiler Fahrzeugsperren erarbeitet. Sie wurde im Herbst 2018 beschlossen und veröffentlicht.
Zur Information der Fachberater der (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen auf Bundesebene zum aktuellen Stand beim Thema Zufahrtschutz, wurde die Sonderausgabe einer Informationsschrift erarbeitet. Dieses geschah auf Initiative des DFK in Kooperation mit PTI/DHPol, dem LKA Hessen (HLKA)und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). In einem zweiten Schritt ist beabsichtigt, die Kommunalverantwortlichen über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Thema vertraut zu machen.