Die Ehrenamtsstruktur der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg macht von der im Bundesgesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, Verurteilte auch von ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen betreuen zu lassen. Für eine Bachelorarbeit wurde untersucht, welche theoretischen Überlegungen oder empirischen Erkenntnisse zu der jetzigen Form der ehrenamtlichen Bewährungshilfe in Baden-Württemberg führten. Dazu wurde das interne „Handbuch für ehrenamtliche Bewährungshelfer“ inhaltsanalytisch ausgewertet. Es zeigte sich:
1. Mit dem Einsatz von ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen soll der Intention der gesetzgebenden Instanz entsprochen werden.
2. Die über 50-jährige Erfahrung von Österreich mit ehrenamtlicher Bewährungshilfe gilt als Vorbild.
3. Die Entscheidung für die ehrenamtliche Bewährungshilfe war eine politische und soll durch die Beteiligung von Bürger*innen demokratische Strukturen unterstützen.
4. Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitskonzepts zur Resozialisierung und steigert deren Erfolg.
5. Resozialisierung gelingt mit ehrenamtlicher Bewährungshilfe besser, weil sie die Möglichkeiten professioneller Bewährungshilfe erweitert.
6. Die spezifischen Qualitäten der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen ergänzen die professionelle Sozialarbeit.
Weiteren Überlegungen zur Übertragbarkeit der Ehrenamtsstruktur sollte eine Situationsanalyse der einzelnen Bundesländer vorangehen.
1. Mit dem Einsatz von ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen soll der Intention der gesetzgebenden Instanz entsprochen werden.
2. Die über 50-jährige Erfahrung von Österreich mit ehrenamtlicher Bewährungshilfe gilt als Vorbild.
3. Die Entscheidung für die ehrenamtliche Bewährungshilfe war eine politische und soll durch die Beteiligung von Bürger*innen demokratische Strukturen unterstützen.
4. Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitskonzepts zur Resozialisierung und steigert deren Erfolg.
5. Resozialisierung gelingt mit ehrenamtlicher Bewährungshilfe besser, weil sie die Möglichkeiten professioneller Bewährungshilfe erweitert.
6. Die spezifischen Qualitäten der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen ergänzen die professionelle Sozialarbeit.
Weiteren Überlegungen zur Übertragbarkeit der Ehrenamtsstruktur sollte eine Situationsanalyse der einzelnen Bundesländer vorangehen.