Zeugen- und Prozessbegleitung bei digitalen Straftaten
Tina Neubauer
PräventSozial gGmbH
Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung bei Strafverfahren mit digitalem Bezug.
Straftaten im Internet bedeuten für Zeuginnen und Zeugen möglicherweise eine Aussage in einem weiter entfernt gelegenen Gericht. Wohn- und Gerichtsort liegen so weit voneinander entfernt, dass nicht nur die Anreise gut geplant werden sollte, sondern auch die anwaltliche und psychosoziale Betreuung im Vorfeld und in der Hauptverhandlung. Stadt und Umgebung sind fremd, nahe Bezugspersonen stehen evtl. nur telefonisch oder virtuell zur Verfügung.
Die Möglichkeit zur digitalen Aufzeichnung von privaten Handlungen oder Gesprächen kann die Privatsphäre von Zeuginnen und Zeugen, sowie weiteren Familienmitgliedern oder Bezugspersonen öffentlich machen. Besonders bei sexualisierten Übergriffen oder Beziehungsgewalt kommt zur Unsicherheit in Bezug auf das Gerichtsverfahren noch die Sorge dazu, wer die Bilder oder Filme sieht und was zukünftig damit geschieht. Besonders die Verbreitung im Internet oder über unkontrollierbare Weiterleitungen per Mail oder Handy macht Angst. Auch bei der Bewältigung von Medienberichterstattungen im Internet, die eine breitere Öffentlichkeit erreichen und kaum mehr zu löschen sind, im Vergleich zu Printmedien, brauchen manche Zeuginnen und Zeugen fachkompetente Ansprechpersonen. Die Zeugen- und Prozessbegleitung kann bei diesen exemplarischen Nöten weiterhelfen.
Straftaten im Internet bedeuten für Zeuginnen und Zeugen möglicherweise eine Aussage in einem weiter entfernt gelegenen Gericht. Wohn- und Gerichtsort liegen so weit voneinander entfernt, dass nicht nur die Anreise gut geplant werden sollte, sondern auch die anwaltliche und psychosoziale Betreuung im Vorfeld und in der Hauptverhandlung. Stadt und Umgebung sind fremd, nahe Bezugspersonen stehen evtl. nur telefonisch oder virtuell zur Verfügung.
Die Möglichkeit zur digitalen Aufzeichnung von privaten Handlungen oder Gesprächen kann die Privatsphäre von Zeuginnen und Zeugen, sowie weiteren Familienmitgliedern oder Bezugspersonen öffentlich machen. Besonders bei sexualisierten Übergriffen oder Beziehungsgewalt kommt zur Unsicherheit in Bezug auf das Gerichtsverfahren noch die Sorge dazu, wer die Bilder oder Filme sieht und was zukünftig damit geschieht. Besonders die Verbreitung im Internet oder über unkontrollierbare Weiterleitungen per Mail oder Handy macht Angst. Auch bei der Bewältigung von Medienberichterstattungen im Internet, die eine breitere Öffentlichkeit erreichen und kaum mehr zu löschen sind, im Vergleich zu Printmedien, brauchen manche Zeuginnen und Zeugen fachkompetente Ansprechpersonen. Die Zeugen- und Prozessbegleitung kann bei diesen exemplarischen Nöten weiterhelfen.