Infostand

JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN und MIKADO/StandUp

JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN (JSBK)
Das Angebot besteht aus drei verschiedenen Diensten: der „Fachstelle für Sucht- und AIDS-Prävention“, „B.i.S.S. – Beratung und Begleitung für Jugendliche in Sachen Sucht“ (zusammen mit dem SkF e.V. Köln) und weiteren ambulanten Beratungs- und Betreuungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene. Die JSBK hat besonders die Bedürfnisse junger Menschen im Blick. Die Arbeit umfasst sowohl die Sucht- und AIDS-Prävention als auch Angebote zur Frühintervention und Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie von Eltern und die Beratung und Fortbildung von Fachkräften. Bei Bedarf bietet die JSBK auch eine längerfristige Begleitung und Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahren an.

MIKADO/StandUp
Das zielgruppenspezifische Gruppenangebot richtet sich an Kinder im Alter von 7-12 Jahren (MIKADO) und Jugendliche im Alter von 13-17 Jahren (StandUp) mit mindestens einem sucht und/oder psychisch kranken Elternteil. Die Gruppe stärkt im Sinne der Sekundärprävention die Entwicklung individueller Resilienzen und umgebungsbezogener Schutzfaktoren. Das Gruppenkonzept setzt auf die Förderung der inneren Stärke und Widerstandskraft, um mit den familiären Belastungen besser zurecht zu kommen und eine gesunde Entwicklung der Kinder zu ermöglichen.
Instagram JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN
(Deutsch, LINK)
Internetauftritt JUGEND SUCHT BERATUNG KÖLN
(Deutsch, LINK)
Angebote an der Schnittstelle Jugend- und Suchthilfe
(Deutsch, PDF)
Flyer MIKADO/StandUp
(Deutsch, PDF)
Übersicht JSBK DPT 2021
(Deutsch, PDF)
Übersicht MIKADO DPT
(Deutsch, PDF)
Aussenansicht JSBK

(Deutsch, Video)
Impressionen Räumlichkeiten JSBK

(Deutsch, Video)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/5450

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Fortbildung Suchtprävention Frühintervention Suchtberatung Kölner Forum