Infostand

Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten sowie Unterstützungsleistungen für durch derartige Taten wirtschaftlich Betroffene
Entschädigung für Betroffene des § 175 StGB/ § 151 StGB DDR

Der Deutsche Bundestag stellt jährlich Finanzmittel bereit, mit denen Opfern extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten eine Härteleistung zugesprochen werden kann. Diese Härteleistung ist Ausdruck der Solidarität der Gemeinschaft aller mit den Opfern und Ausdruck der gesellschaftlichen Ächtung solcher Taten. Seit dem 1. August 2020 können auch wirtschaftlich Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten. Zuständig für die Entscheidung über die Gewährung von Härte- und Unterstützungsleistungen ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.

Seit 2017 können Personen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, beim BfJ eine Entschädigung beantragen; 2019 wurden die Entschädigungsmöglichkeiten auf weitere Nachteile ausgeweitet. Die Entschädigung wird aus Mitteln des Bundeshaushalts geleistet und stellt eine symbolische Anerkennung dar.

Am Infostand des Bundesamts sind Informationen über Möglichkeiten und Voraussetzungen der Antragstellung sowie Antragsformulare erhältlich. Zielgruppe sind alle Stellen, die als Informationsträger und -verteiler für die Betroffenen bei der Antragstellung behilflich sein können.

Zitation

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Extremismus Härteleistung Bundesamt für Justiz