Terrorismusstrafrecht und Tatmotive
Lena Fecher
Kriminologische Zentralstelle (KrimZ)
Maria-Anna Hoffmann
Kriminologische Zentralstelle
Jonas Knäble
Kriminologische Zentralstelle
In der öffentlichen Wahrnehmung werden die Themen Extremismus und Terrorismus in den letzten Jahren zunehmend präsent. Dabei ist das Strafrecht ein wichtiges Instrument zur Kontrolle und Bekämpfung. Das Terrorismusstrafrecht in Deutschland wurde in den letzten Jahren mehrfach und erheblich erweitert und es werden weitere zukünftige Strafschärfungen regelmäßig in Erwägung gezogen. Hinsichtlich des bestehenden Terrorismusstrafrechts besteht jedoch ein erheblicher Forschungsbedarf.
Im Rahmen des vom BMBF und dem BMI geförderten Verbundprojekts „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) befasst sich das Teilprojekt der Kriminologischen Zentralstelle mit Radikalisierungsprozessen und der Anwendung und Wirkungsweise des Terrorismusstrafrechts. Hierfür werden Strafverfahrensakten von unter anderem wegen Terrorismus (§§ 89a–89c, § 91, §§ 129a–129b StGB) verurteilter Personen untersucht.
Der Vortrag konzentriert sich einerseits auf deskriptive Ergebnisse zur Anwendung des Terrorismusstrafrechts und andererseits auf die mithilfe von qualitativer Analyse untersuchten Tatmotive.
Im Rahmen des vom BMBF und dem BMI geförderten Verbundprojekts „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) befasst sich das Teilprojekt der Kriminologischen Zentralstelle mit Radikalisierungsprozessen und der Anwendung und Wirkungsweise des Terrorismusstrafrechts. Hierfür werden Strafverfahrensakten von unter anderem wegen Terrorismus (§§ 89a–89c, § 91, §§ 129a–129b StGB) verurteilter Personen untersucht.
Der Vortrag konzentriert sich einerseits auf deskriptive Ergebnisse zur Anwendung des Terrorismusstrafrechts und andererseits auf die mithilfe von qualitativer Analyse untersuchten Tatmotive.