Das Kinderrecht auf Privatsphäre in der digitalisierten Welt
Kinder sind immer mehr und früher im Netz aktiv – und es werden zunehmend Fotos von ihnen und Informationen über sie ohne ihre Zustimmung in sozialen Netzwerken verbreitet. Das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz der Privatsphäre, demzufolge kein Kind willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf, muss auch im digitalen Raum gelten. Influencer:innen geben Klarnamen ihrer Kinder an, zeigen deren Gesichter und werben mit ihnen für Produkte (z.B. bei YouTube). Auch Nicht-Prominente teilen mitunter sehr schnell Fotos und geben persönliche Daten von sich und ihren Kindern allzu offen preis. Dieses Phänomen wird als Sharenting bezeichnet. Darunter versteht man die gewohnheitsmäßige und übermäßige Nutzung von Social Media, um Informationen, Bilder etc. seiner Kinder zu teilen. Mitunter entstehen so öffentliche digitale Familienalben, die gegebenenfalls besser privat geblieben wären. Sharenting kann das Ansehen von Kindern beschädigen, Bilder können ungewollt in öffentliche und kriminelle Netzwerke gelangen. Der Vortrag soll dazu beitragen, Erwachsene zu sensibilisieren und Lehrkräfte im Rahmen ihrer Arbeit in Schule und Unterricht zu professionalisieren.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) | |
Aufzeichnung (YouTube) (Deutsch, Video) |