Sport, Spiel und Bewegung im Erziehungskonzept des Jugendstrafvollzuges

Klaus Jürgen Tolksdorf
Sportjugend Hessen, Wetzlar

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 den Bundesländern aufgegeben, eigene Regelungen für den Jugendstrafvollzug in Form eigenständiger Jugendstrafvollzugsgesetze bis zum 01.01.2008 zu schaffen.
Die Auskopplung des Jugendbereichs aus den für Erwachsene vorgesehenen Regelungen, beinhaltete Auftrag und Chance jugendaltersgemäß Erziehungs- und Bildungsaspekte ins Zentrum des Vollzugsauftrages zu stellen.
Das Erziehungsziel ist die Befähigung in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hierzu sind Fähigkeiten und Fertigkeiten, sowie die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem und sozialem Verhalten zu entwickeln und zu fördern.
Der neu zu gestaltende Jugendvollzug muss die wahrscheinlich letzte Chance einer positiven Einflussnahme auf delinquente Jugendliche nutzen.
Dabei bieten sportliche Angebote, da sie der körperlichen Entwicklung und dem Interesse von Jugendlichen an ehesten entsprechen, gute Zugangsmöglichkeiten und darauf basierend Erziehungschancen bei gleichzeitigem Kompetenzerwerb.

In dem Vortrag werden die besonderen Chancen eines Erziehungseinflusses durch Sport, Spiel und Bewegung auf überwiegend männliche Jugendliche in einer entscheidenden Lebens- und Orientierungsphase (Adoleszenz) unter Berücksichtigung der körperlich besonders einschränkenden Strafvollzugsbedingungen aufgezeigt.

Wie die Elemente des Sports unter erzieherischen und behandlerischen Aspekten systematisch Eingang finden können in eine moderne Jugendstrafvollzugsplanung, zeigt eine modellhafte Darstellung eines Behandlungskonzeptes durch Sport.
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