Niedersachsen auf dem Weg zum islamischen Religionsunterricht
Heidemarie Ballasch
Nds. Kultusministerium
Niedersächsisches Kultusministerium
Seit dem 01.08.2003 wird in Niedersachsen „Islamischer Religionsunterricht“ im Rahmen eines Schulversuchs an mittlerweile 29 Grundschulschulstandorten angeboten. Im laufenden Schuljahr 2008/2009 sind über 1600 Schülerinnen und Schüler zum „Islamischen Religionsunterricht“ angemeldet.
Rechtsgrundlage für den Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ mit dem Ziel, deutschsprachigen „Islamischen Religionsunterricht“ zu erproben, ist § 22 Niedersächsisches Schulgesetz.
Niedersachsen befindet sich noch auf dem Weg zur Einrichtung eines ordentlichem Unterrichtsfaches „Islamischen Religionsunterricht“, da die notwendigen rechtlichen Erfordernisse nach Art. 7 Abs.3 GG bisher nicht erfüllt sind.
In dem Vortrag werden neben allgemeinen Informationen zum Schulversuch die bisherigen Erfahrungen erläutert und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung vorgestellt.
Des Weiteren werden didaktische, rechtliche oder die Ausbildung betreffende Herausforderungen diskutiert und es wird versucht aufzuzeigen, warum sich alle Anstrengungen lohnen.
Rechtsgrundlage für den Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ mit dem Ziel, deutschsprachigen „Islamischen Religionsunterricht“ zu erproben, ist § 22 Niedersächsisches Schulgesetz.
Niedersachsen befindet sich noch auf dem Weg zur Einrichtung eines ordentlichem Unterrichtsfaches „Islamischen Religionsunterricht“, da die notwendigen rechtlichen Erfordernisse nach Art. 7 Abs.3 GG bisher nicht erfüllt sind.
In dem Vortrag werden neben allgemeinen Informationen zum Schulversuch die bisherigen Erfahrungen erläutert und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung vorgestellt.
Des Weiteren werden didaktische, rechtliche oder die Ausbildung betreffende Herausforderungen diskutiert und es wird versucht aufzuzeigen, warum sich alle Anstrengungen lohnen.
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