Verbesserung des präventiven Opferschutzes im Strafrecht
Klaus Böhm
Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.
Es kommt weiterhin in zahlreichen Fällen vor, dass gefährliche Gewalt- oder Sexualstraftäter entweder nicht ausreichend oder gar nicht behandelt aus dem Strafvollzug entlassen werden und deshalb weiterhin für die Bevölkerung eine Bedrohung darstellen. Die Ursachen hierfür liegen nicht darin, dass die Bundesländer vor allem im Regelvollzug zu wenig Behandlungsmöglichkeiten anbieten, sondern die Gefährlichkeit des Täters bleibt auch während der Haft oftmals unerkannt. Dies liegt an der mangelnden präventiven Ausrichtung des deutschen Strafverfahrens. Dieses verpflichtet den Richter in der Hauptverhandlung nur in Ausnahmefällen dazu, Feststellungen zur Frage zu treffen, ob der Täter unter einer für die Allgemeinheit gefährlichen psychischen Störung leidet, er behandlungsbedürftig und behandlungsfähig ist und welche Therapieform für ihn geeignet ist.
Mit ihrem am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegten BIOS-Memorandum (abgedruckt unter: www.bios-bw.de) fordert die beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) e.V. den Bundesgesetzgeber zur Änderung der Strafprozessordnung nach Schweizer Vorbild auf. Das BIOS-Memorandum war zwischenzeitlich bereits Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Fachtagungungen und findet rege öffentliche Aufmerksamkeit, etwa im Rahmen der am 12.1.2010 im NDR ausgestrahlten Reportage "Sexobjekt Kind"
Mit ihrem am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegten BIOS-Memorandum (abgedruckt unter: www.bios-bw.de) fordert die beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässige Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS) e.V. den Bundesgesetzgeber zur Änderung der Strafprozessordnung nach Schweizer Vorbild auf. Das BIOS-Memorandum war zwischenzeitlich bereits Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Fachtagungungen und findet rege öffentliche Aufmerksamkeit, etwa im Rahmen der am 12.1.2010 im NDR ausgestrahlten Reportage "Sexobjekt Kind"