Diversionsmittler/-innen in Berlin
Doris Nithammer
Stiftung SPI
Das Berliner Büro für Diversionsberatung und –vermittlung entsendet Sozialpädagogen/-innen als „Diversionsmittler/-innen“ in alle Berliner Polizeidirektionen. Die Diversionsmittler führen mit Jugendlichen und Heranwachsenden, die eine Straftat begangen haben, erzieherische Gespräche und unterstützen die jungen Menschen bei der Schadenswiedergutmachung. Auch weitere sozialpädagogische Maßnahmen werden angeboten.
Solche „Diversions-Maßnahmen“ sind bei fast allen jugendtypischen Delikten möglich. Die Palette möglicher Maßnahmen ist dabei erheblich breiter als z. B. beim klassischen Täter-Opfer-Ausgleich.
Erzieherische Diversionsmaßnahmen dienen der Bildung: Die jungen Menschen erhalten anlässlich der Straftat die Chance, Wissenslücken zu schließen und verantwortliches Handeln zu lernen bzw. zu üben.
Der Einsatz von Diversionsmittlern direkt in Polizeidirektionen ist bundesweit einmalig und erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin als Baustein des Berliner Kriminalpräventionskonzepts. Träger ist die Stiftung SPI, die Polizei Berlin stellt die Räume, und eine gemeinsame Verfahrensvorschrift (die Diversionsrichtlinie; Federführung bei Senatsverwaltung für Justiz) regelt das Diversionsverfahren für Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe.
Solche „Diversions-Maßnahmen“ sind bei fast allen jugendtypischen Delikten möglich. Die Palette möglicher Maßnahmen ist dabei erheblich breiter als z. B. beim klassischen Täter-Opfer-Ausgleich.
Erzieherische Diversionsmaßnahmen dienen der Bildung: Die jungen Menschen erhalten anlässlich der Straftat die Chance, Wissenslücken zu schließen und verantwortliches Handeln zu lernen bzw. zu üben.
Der Einsatz von Diversionsmittlern direkt in Polizeidirektionen ist bundesweit einmalig und erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin als Baustein des Berliner Kriminalpräventionskonzepts. Träger ist die Stiftung SPI, die Polizei Berlin stellt die Räume, und eine gemeinsame Verfahrensvorschrift (die Diversionsrichtlinie; Federführung bei Senatsverwaltung für Justiz) regelt das Diversionsverfahren für Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe.
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