Die Ergebnisse des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat am 30.06.2021 seinen Abschlussbericht "Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Arbeitsphase Dezember 2019 bis Juni 2021)" veröffentlicht und darin klare Schritte für ein entschlosseneres Handeln gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Die "Gemeinsame Verständigung" enthält folgende fünf Kernpunkte:
1. Schutzkonzepte weiter ausbauen und konsequent anwenden
Schutzkonzepte sind für Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zentral, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen und Aufdeckung von Gewalttaten zu fördern. Daher hat der Nationale Rat über die Gelingensbedingungen, darunter insbesondere gute Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Partizipation und Vernetzung, beraten. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Schulen.
2. Vernetzte Hilfen für Unterstützung von Betroffenen
Die Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen spielen bei der Aufdeckung sexualisierter Gewalt und zur wirksamen Hilfe eine wichtige Rolle. Die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und der Sozialen Entschädigung müssen gut zusammenarbeiten und Kinder und mögliche Gewaltkontexte mit geschultem Blick betrachten. Die verbesserte Qualifizierung und Vernetzung dieser Akteurinnen und Akteure sollen dazu dienen, Gefahren für Kinder schneller zu erkennen und entsprechend zu helfen.
3. Kindgerechte gerichtliche Verfahren qualifizieren Entscheidungen
Der Nationale Rat möchte die Rahmenbedingungen für Vernehmungen und Anhörungen im familiengerichtlichen und im Strafverfahren verbessern. Dazu wurden Praxishilfen für kindgerechte Verfahren entwickelt. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur besseren Umsetzung der Videovernehmung.
4. Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation
Der Nationale Rat verfolgt das Ziel, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern. Außerdem sollen spezifische Hilfen, wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote, verbessert und die Zusammenarbeit von Fachkräften gestärkt werden. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll mit dem Nationalen Rat Schutzkonzepte für den digitalen Raum erarbeiten, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Zur organisierten und rituellen Gewalt sollen Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht werden.
5. Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung zu (sexueller) Gewalt
Der Nationale Rat hat den Bedarf für eine verbesserte Datengrundlage zu Ausmaß und Erscheinungsformen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifiziert und sich auf konkrete Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung verständigt. Sie sollen helfen, mehr Wissen über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu generieren. Das ist die Grundlage guter politischer Entscheidungen.
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