03.11.2021

Memorandum zur Präventionsförderung auf der Bundesebene

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Erich Marks & Anna Rau

 

Bundestag und Bundesregierung sollten in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
die Rahmenbedingungen für eine ressortübergreifende, effiziente und nachhaltige Prävention von Gewalt, Kriminalität, Diskriminierung und Vorurteilen durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und gezielte Förderungen neu strukturieren.

1. Primat der Prävention - Nationales Gesetz zur Prävention von Gewalt und Kriminalität

Analog zum Bundespräventionsgesetz (PrävG) sollte die neue Bundesregierung ein nationales Gesetz zur Prävention von Gewalt und Kriminalität erarbeiten und damit bundesweite Leitlinien festsetzen, die über die bisherige Praxis der Repression und der kurzfristigen Reaktion auf Kriminalität und Gewalt hinausgehen. An den Vorbereitungen eines solchen Präventionsförderungsgesetzes sind neben Ländern und Kommunen auch Verbände, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Wissenschaft und Forschung zu beteiligen. Auf Grundlage dieses Gesetzes sollten eine nationale Strategie der Gewalt- und Kriminalprävention sowie Rahmenempfehlungen für Länder und Kommunen erarbeitet werden, die u.a. auch strukturelle Mindeststandards für Gremien auf der Bundes-, Länder und kommunalen Ebene definieren.

Ergänzend muss Deutschland endlich einen periodischen Sicherheits- und Opferbericht vorlegen, der nicht nur die erfassten Straftaten darlegt, sondern auch geeignet ist, das Dunkelfeld zu erhellen und Sicherheitswahrnehmung und Diskriminierungserfahrungen zu erfassen. Mit diesem Vorgehen würde Deutschland internationalen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der UN Behörde zur Bekämpfung von Drogen und Organisierter Kriminalität (UNODC) entsprechen.

2. Nationaler Präventionsrat

Prävention ist ein weites Feld und um wirkungsvoll arbeiten zu können, müssen sich Akteure und betroffene Ressorts der Bundesregierung deutlich besser abstimmen. Während auf der Ebene der Länder und Kommunen Präventionsgremien etabliert sind, findet sich keine entsprechende Koordinations- und Unterstützungsstruktur auf der Bundesebene. Deutschland braucht ein nationales Präventionsgremium, das angedockt beim Bundeskanzleramt die Steuerung der Aktivitäten zur Prävention von Gewalt und Kriminalität und zur Festigung der Demokratie der Bundesregierung in Zukunft besser abstimmt, strukturiert und das nationale Präventionsgesetz gemeinsam mit den bundesweiten Akteuren umsetzt.

3. Kommunen als zentrale Akteure der Sicherheits- & Präventionsarchitektur fördern

Der Bund muss die Rolle der Kommunen bei der Gewährleistung der Sicherheit vor Ort, der Umsetzung der Präventionsarbeit sowie vor allem bei der Gestaltung des friedlichen Zusammenlebens und dem Schutz der Bevölkerung im Krisen- und Katastrophenfall in Deutschland endlich anerkennen und entsprechend fördern. Dabei sollte der Ansatz der kommunalen Resilienz besondere Aufmerksamkeit erfahren.

4. Investitionen in Forschung und Austausch der Akteure auf allen Ebenen 

Es braucht mehr Investitionen in gesellschaftswissenschaftliche Sicherheits- und Präventionsforschung, die an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet ist. Durch einen regelmäßigen nationalen, europäischen und internationalen Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik steigt die Qualität der Präventionsarbeit. Dieser sollte aktiv gefördert werden.

 

Hannover, 1. November 2021

Erich Marks, Geschäftsführer Deutscher Präventionstag (DPT)
erich.marks@praeventionstag.de, www.praeventionstag.de, www.erich-marks.de


Anna Rau, Geschäftsführerin des Deutsch-Europäischen Forums für urbane Sicherheit (DEFUS)
rau@defus.de, www.defus.de

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de