Bayerisches Staatsministerium
Für den Vollzug von Jugendstrafe stehen in Bayern die drei
Jugendstrafanstalten Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth
und Ebrach sowie für weibliche Verurteilte eine
Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach zur Verfügung.
Der bayerische Jugendstrafvollzug entspricht bereits
seit langem den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten
Anforderungen. Nach der Entscheidung vom 31. Mai
2006 muss der Jugendstrafvollzug auf einen gesetzliche
Grundlage gestellt werden. Die Gesetzgebungskompetenz
liegt nunmehr bei den Ländern. Bayern wird deshalb in einem
Strafvollzugsgesetz in einem eigenen Teil den Jugendstrafvollzug
regeln und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
umsetzen.
Nach der Konzeption des Entwurfs eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes
ist das wichtigste Anliegen des Jugendstrafvollzugs,
dass junge Gefangene durch die Erziehung
während des Vollzugs in die Lage versetzt werden, nach der
Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Jugendstrafvollzug
soll die jungen Gefangenen durch verschiedene
Behandlungsansätze, die in der Ausstellung präsentiert werden,
„fit für die Zukunft“ machen. Ausbildung und Arbeit,
Sozialtherapie, sinnvolle Freizeitgestaltung einschließlich
sportlicher Betätigung sind wichtige Elemente des
Jugendstafvollzugs. Sie können anschauliche Beispiele der
Arbeit im Bayerischen Jugendstrafvollzug erleben und sich
mit erfahrenen Bediensteten austauschen.
Jugendstrafanstalten Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth
und Ebrach sowie für weibliche Verurteilte eine
Jugendabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach zur Verfügung.
Der bayerische Jugendstrafvollzug entspricht bereits
seit langem den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten
Anforderungen. Nach der Entscheidung vom 31. Mai
2006 muss der Jugendstrafvollzug auf einen gesetzliche
Grundlage gestellt werden. Die Gesetzgebungskompetenz
liegt nunmehr bei den Ländern. Bayern wird deshalb in einem
Strafvollzugsgesetz in einem eigenen Teil den Jugendstrafvollzug
regeln und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
umsetzen.
Nach der Konzeption des Entwurfs eines Bayerischen Strafvollzugsgesetzes
ist das wichtigste Anliegen des Jugendstrafvollzugs,
dass junge Gefangene durch die Erziehung
während des Vollzugs in die Lage versetzt werden, nach der
Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Jugendstrafvollzug
soll die jungen Gefangenen durch verschiedene
Behandlungsansätze, die in der Ausstellung präsentiert werden,
„fit für die Zukunft“ machen. Ausbildung und Arbeit,
Sozialtherapie, sinnvolle Freizeitgestaltung einschließlich
sportlicher Betätigung sind wichtige Elemente des
Jugendstafvollzugs. Sie können anschauliche Beispiele der
Arbeit im Bayerischen Jugendstrafvollzug erleben und sich
mit erfahrenen Bediensteten austauschen.
Telefon:
0 89 - 55 97 - 01
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