Prävention von sexuellem Missbrauch mit strafrechtlichen Mitteln?
Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier
Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät
Bernadette Stolte
Universität Hannover, Juristische Fakultät
Der Gesetzgeber hat seit 1998 die Strafdrohung für den sexuellen Missbrauch von Kindern verschiedentlich verschärft, zuletzt durch ein Gesetz vom 27.12.2003, das am 1.4.2004 in Kraft getreten ist. Hinter den gesetzgeberischen Aktivitäten steht die Vorstellung, dass sich Kinder mit dem Mittel der Strafe wirksam vor sexuellen Übergriffen schützen lassen. Wenn es zu einer Verurteilung kommt und die Gerichte die vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafrahmen ausschöpfen, ist das sicherlich der Fall. Wie aber sieht die Realität aus? Spielen die mehrfach erhöhten Strafrahmen in der Praxis der Strafverfolgung überhaupt eine Rolle? Werden nicht die meisten Sexualdelikte an Kindern gar nicht zur Anklage gebracht? Gibt es zwischen den Taten, die zur Aburteilung gebracht werden, und den Taten, die ungeahndet bleiben, Unterschiede? Wie wirken sich die Verurteilung und die Bestrafung auf das Legalverhalten der Täter aus? Diesen und anderen Fragen wurde in einem Forschungsprojekt nachgegangen, das seit 2003 an der Universität Hannover durchgeführt wird. Der Beitrag liefert einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse und schließt mit Überlegungen zur weiteren Verbesserung der Prävention.
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