Wiedergutmachungsstrafe - ein notwendiges Element des Sanktionssystems?

Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier
Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät

Wenn alle Maßnahmen der prädeliktischen Prävention versagt haben und es zu einer Straftat gekommen ist, stellt sich die Frage nach der Entschädigung des Verletzten. Im geltenden Strafrechtssystem wird die Frage mit der Bereitstellung des Adhäsionsverfahrens und der Möglichkeit zur Erteilung von Auflagen (§ 153a StGB, §§ 56b, 59a StGB) nur unzureichend beantwortet. Vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert werden soll das Konzept einer Wiedergutmachungsstrafe, die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe als Nebenstrafe verhängt werden kann.
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