Älter werden - sicher unterwegs mit Bus und Bahn, Angebot der Bochumer Ordnungsparter für ältere ÖPNV Wieder- und Neueinsteiger*

Gunnar Cronberger
BOGESTRA AG Bochum Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
Rolf Greulich
Polizeipräsidium Bochum

Älter werden – sicher unterwegs mit Bus und Bahn

Häufig müssen Menschen mit zunehmenden Alter auf die Nutzung eines eigenen Fahrzeuges verzichten.
Um trotzdem weiterhin möglichst selbstständig mobil zu bleiben erhält
der ÖPNV für diese Bevölkerungsgruppe eine wachsende Bedeutung.

Bus und Straßenbahn sind nicht nur wichtige Verkehrsmittel sondern auch die sichersten.
Allerdings fürchten sich gerade ältere Menschen häufig davor, auf dem Weg zur Haltstelle oder in Bus und Bahn Opfer einer Straftat oder eines Unfalls zu werden.

Um das Sicherheitsempfinden dieser Gruppe zu stärken hat sich 2007 in Bochum eine Ordnungspartnerschaft gegründet.
Das Nahverkehrsunternehmen BOGESTRA, Polizei , Verkehrswacht und die Stadt haben eine Trainingskurs entwickelt, der sich gezielt an ältere, mobile Neu- und Wiedereinsteiger des ÖPNV richtet.
In Theorie und Praxis wird mit den aktiven Verkehrsteilnehmern unter kriminal- und verkehrsunfallpräventiven Aspekten die sichere Fahrt in Bus und Straßenbahn geübt.
Dabei wird direkt auf individuelle Bedürfnisse, konkrete Einschränkungen und besondere Stadtteilbedingungen der Teilnehmer eingegangen.

Seit 2007 nehmen jährlich rund 500 ältere Menschen an dem Training teil

Im Jahr 2009 wurde das Projekt vom Innenministerium des Landes NRW mit dem Landespreis für innere Sicherheit ausgezeichnet.
Datei
(Deutsch, PDF)
Bei den mit * gekennzeichneten Programmteilen handelt es sich um Firmenvorträge und -infostände
sowie Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1642

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

ÖPNV Kriminal- und Verkehrsprävention