Sponsoring – Spendenwesen – Mäzenatentum Neue Geldquellen für Ihre Projekte?!*

Dirk Högemann
Fachkaufmann für Marketing

Dirk Högemann, Marketingleiter der Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG

Wer Gutes tun will, braucht Geld. Dies gilt auch und gerade für die sogenannten Non-Profit-Organisationen, wie Vereine, soziale und caritative Einrichtungen. Die Suche nach neuen Finanzierungsmitteln gewinnt angesichts rückläufiger staatlicher Mittel stetig an Bedeutung.

Wie also an Gelder herankommen – wen ansprechen – und vor allem wie? Geht man alles richtig an, stößt man bei vielen Unternehmen auf offene Ohren. Denn Sponsoring, Spenden und Stiftungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Beim Großkonzern genauso, wie beim Finanzdienstleister um die Ecke. Sie werden nicht nur als Finanzierungshilfen verstanden, sondern sind vielmehr wichtige Instrumente der Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei spielt unter anderem die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Spender und Sponsoren eine wesentliche Rolle. Doch wie kommen Sie als Projektverantwortliche und Ihre Sponsoren zusammen?

Der Referent gibt einen kurzen Überblick und hilfreiche Tipps: Wie gewinnen Sie potenzielle Sponsoren und Spender für Ihre Projekte? An wen können Sie sich wenden? Wie formulieren Sie eine erfolgversprechende Spendenanfrage? Wie sieht ein attraktives Sponsoringkonzept aus und wie können Sie mit einem entsprechenden Vertrag alles rechtlich absichern?
Datei
(Deutsch, PDF)
Bei den mit * gekennzeichneten Programmteilen handelt es sich um Firmenvorträge und -infostände
sowie Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1670

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Sponsoring