Kinder Inhaftierter - Vom Verschiebebahnhof aufs Präventionsgleis
Dr. Klaus Roggenthin
Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V
Minderjährige zahlen einen sehr hohen Preis für die Straftaten ihrer Eltern, wenn ihnen Vater, Mutter oder beide durch Inhaftierung entzogen werden und gleichzeitig die erforderliche psychosoziale und materielle Unterstützung versagt bleibt. Studien zeigen, dass nicht weniger als ihr gesundes Aufwachsen und die spätere gesellschaftliche Integration auf dem Spiel stehen. Kinder werden mithin für die Verbrechen ihrer Eltern bestraft. Obwohl hierzulande jedes Jahr zehntausende junge Menschen in diese kindeswohlgefährdete Situation geraten, tun sich bislang alle beteiligten Behörden wie Polizei, Gerichte, Vollzugsanstalten, Jugendämter aber auch die nicht-staatliche Straffälligenhilfe schwer, ihr Handeln im besten Interesse der betroffenen Kinder auszurichten oder gar untereinander zu koordinieren. Einig ist man sich in der Nicht-Zuständigkeit, was nicht nur auf der lokalen Ebene beobachtet werden kann. Justiz- und Jugendministerien sehen die Verantwortung jeweils beim anderen und der Bund verweist in bewährter Manier auf die Länderkompetenz. Es ist höchste Zeit für eine überregionale Präventionsstrategie als eng geknüpftes Hilfe- und Versorgungsnetz mit klaren Verantwortlichkeiten und hinreichenden Budgets. Zahlreiche kleine und größere Praxis- und Gesetzesinitativen aus dem In- und Ausland belegen, dass den betroffenen Mädchen und Jungen wirksam geholfen werden kann.
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