Umgang mit Hochrisikofällen von Beziehungsgewalt
Björn Maurer
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Uwe Stürmer
Polizeipräsidium Ravensburg
Fast täglich verzeichnen wir Tötungsdelikte. Die häufigste Konstellation: Männer töten Ihre Ex-Partnerin oder löschen gleich ganze Familien aus. Seit meinem Vortrag "Sind Tötungsdelikte präventabel?" beim 10. DPT im Jahr 2005 hat sich auf dem Sektor der Gewaltprävention und des Opferschutzes viel getan: Seit über 10 Jahren gibt es den Stalking-Straftatbestand. Doch wie effektiv ist der Schutz von Opfern vor schwerster Gewalt bis hin zu Tötungsdelikten und wie professionell gehen wir mit Bedrohungserkenntnissen um? Artikel 51 des EU-Übereinkommens aus dem Jahr 2011 beinhaltet die konkrete Aufforderung an die EU-Mitgliedsstaaten, in Fällen häuslicher Gewalt eine Gefährdungsanalyse und ein Risikomanagement vorzusehen. Dabei werden eine standardisierte Vorgehensweise und das Erfordernis der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und Koordination betont. Deutschland hat diese Konvention gezeichnet, bislang aber noch nicht ratifiziert. Mit unterschiedlichen Ansätzen wird versucht, den Schutz vor Gewalteskalationen zu verbessern. Was hat sich bewährt? Wo besteht Nachbesserungsbedarf? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen? Welchen Weg geht die baden-württembergische Polizei aktuell zur Optimierung und standardisierten Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt mit besonderem Fokus auf Hochrisikofälle?