Gefährdungsmanagement Häusliche Gewalt der Polizei BW
Ariane Adler
Polizeipräsidium Ravensburg
Björn Maurer
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Uwe Stürmer
Polizeipräsidium Ravensburg
Die Gewalt im sozialen Nahraum hat viele Erscheinungsformen, angefangen bei ersten körperlichen Übergriffen bis hin zu schwersten Verbrechen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) verfolgt das Ziel, einheitliche Schutzstandards möglichst in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu schaffen. Die Polizei Baden-Württemberg hat die Abläufe bei der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt von den ersten Maßnahmen am Tatort über die Gefährdungsbewertung bis hin zum Opferschutz umfassend untersucht und Empfehlungen zur weiteren Verbesserung erarbeitet. Auf dieser Basis entstand das neue Gefährdungsmanagement Häusliche Gewalt mit den Kernelementen
- Koordinierungsstellen Häusliche Gewalt bei jedem Polizeipräsidium
- landesweiter Prozessablauf zur Informationssteuerung
- Einführung eines Risikobewertungsinstruments
- Durchführung von Fallkonferenzen und
- strukturierte Einbindung von Opferhilfseinrichtungen.
Mit der letzten Änderung des Polizeigesetzes hat der baden-württembergische Gesetzgeber speziell für das Instrument der behördenübergreifenden Fallkonferenzen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Insbesondere beim landesweiten Prozessablauf und der Risikobewertung allgemein wurden die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz, die seitens der Landesregierung eingesetzt worden war, berücksichtigt.
- Koordinierungsstellen Häusliche Gewalt bei jedem Polizeipräsidium
- landesweiter Prozessablauf zur Informationssteuerung
- Einführung eines Risikobewertungsinstruments
- Durchführung von Fallkonferenzen und
- strukturierte Einbindung von Opferhilfseinrichtungen.
Mit der letzten Änderung des Polizeigesetzes hat der baden-württembergische Gesetzgeber speziell für das Instrument der behördenübergreifenden Fallkonferenzen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Insbesondere beim landesweiten Prozessablauf und der Risikobewertung allgemein wurden die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz, die seitens der Landesregierung eingesetzt worden war, berücksichtigt.
Die Ansicht der Aufzeichnung ist aus rechtlichen Gründen nur über das DPT-Foyer möglich. (Deutsch, LINK) |