Opferentschädigung in Deutschland – wo stehen wir?

Barbara Wüsten
WEISSER RING e.V.

Das aktuelle Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen sehr gute Leistungen. Allerdings werden bisher keine Leistungen gewährt, wenn die Tat durch psychische Gewalt verübt wird. Opfer von Stalking erhalten damit ebenso wenig Leistungen wie beispielsweise Opfer von Bedrohung. Probleme gibt es in der praktischen Anwendung sowie beim Nachweis der Straftat und des Ursachenzusammenhangs.

Der WEISSE RING, Deutschlands größte Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, hat einen eigenen Gesetzesentwurf zum Opferentschädigungsgesetz erarbeitet, der genau dort ansetzt.

In dem Vortrag werden die Grundzüge des Entwurfes anhand der drei Bereiche „Was wir haben“, „was fehlt“ und „was wir verbessern müssen“ vorgestellt und erläutert, wie Opfern von Gewalttaten schneller, effektiver und umfassender als bisher geholfen werden kann.

Opfer haben ein Recht darauf, nach einer Straftat bestmöglich versorgt zu werden – und zwar so lange wie es erforderlich ist. Der WEISSE RING sieht in seinem Entwurf auch Leistungen für Opfer psychischer Gewalt vor. Regelungen für die Verwaltungsverfahren sollen Leistungen schneller erreichbar machen und Beweisprobleme reduzieren.

Schluss des Vortrags wird ein Bericht zum aktuellen Stand sein.