Soziale Entschädigung in Deutschland

Barbara Wüsten
WEISSER RING e.V.

Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts wurde am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), das als Kernbestandteil dieses Gesetzes die Soziale Entschädigung regelt, bringt für Opfer von Gewalttaten wesentliche Verbesserungen.

Einzelne Regelungen gelten rückwirkend wie z.B. die Gleichstellung ausländischer mit deutschen Staatsangehörigen, die Erhöhung des Bestattungsgeldes und die Grundrenten für Waisen und Halbwaisen.

Andere Regelungen sind zwischenzeitlich in Kraft getreten. Traumaambulanzen müssen ab dem 1. Januar 2021 flächendeckend zur Verfügung stehen. Auf die Behandlung in einer Traumaambulanz besteht nun ein Rechtsanspruch.

Das SGB XIV insgesamt wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten und weitere Verbesserungen bringen: So wird schwere psychische Gewalt zukünftig zu Leistungen berechtigen. Auch bei der Tatbegehung mit einem Kfz wird ein Rechtsanspruch auf Leistungen bestehen. Die Entschädigungszahlungen werden deutlich erhöht. Bisher schon geltende Beweiserleichterungen werden in das SGB XIV aufgenommen und sind damit präsent.

In dem Vortrag liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der bereits in Kraft getretenen Bestimmungen. Die weiteren Inhalte des Rechts der Sozialen Entschädigung werden im Überblick vorgestellt.
Deutscher Präventionstag 2021_Wüsten.pdf
(Deutsch, PDF)
Vortrag im Rahmen des 26. Deutschen Präventionstages

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Zitation

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