Symposion: Blick über den Tellerrand > Kinderschutz in päd. Institutionen – paradoxale Anforderungen?
Dr. Miriam Damrow
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 in der BRD haben sich die Anforderungen an pädagogische Institutionen paradoxal verschärft. Insbesondere der Institution (und Organisation) Schule wird eine deutlich präventive Funktion im Gesetz zugeschrieben, die möglicherweise mit dem Bildungsauftrag kollidiert: wieviel Schutzraum kann und muss Schule bieten, wieviel Bildungsraum muss und soll Schule bieten und wie verhalten sich Schutz- und Bildungsraum zueinander, wenn die Institution Schule inhärent durch Antinomien wie Nähe und Distanz, Erweiterung und Verringerung (und zahlreiche weitere) gekennzeichnet ist. Dies ist insbesondre vor dem Hintergrund der Sexualität von Kindern relevant und erscheint von besonderer Brisanz: wie sexuell dürfen Kinder in der Schule sein, wie geht die (zumeist als nicht-sexuell konzipierte) Institution Schule mit dem Eintreten von Sexualität (und dem möglichen Heraustreten) um und wie kann die Anforderung Kinderschutz vor dem Hintergrund der Ermöglichung sexueller Bildungsprozesse von Kindern in der Schule adäquat gewährleistet werden?
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