Radikalisierungspräventive Potentiale von Leistungen der KJH
Christian Radatus
Stadt Wolfsburg
André Taubert
Fach- und Beratungsstelle für religiöse Radikalisierung Legato Hamburg
Prävention gilt seit dem Achten Kinder- und Jugendbericht als eine Handlungsmaxime der Kinder- und Jugendhilfe (KJH). Ihre Leistungen sind zwar keine Präventionsarbeit gegen Radikalisierung. Sie sind aber anschlussfähig für die Unterstützung spezialisierter Präventionsakteure und können präventive Effekte zeitigen.
Fachkräfte in Jugendämtern und von freien Trägern unterstützen Eltern und junge Menschen täglich bei der Bewältigung von Problemlagen, die – radikalisierungspräventiv gedacht – Hinwendungen zu extremistischem Verhalten bedingen können. Die Leistungen werden jedoch nicht mit Prävention überschrieben bzw. das Label bewusst abgelehnt. Tatsächlich manifestiert sich die präventive Orientierung der KJH mit sozialpädagogischem Eigensinn. Das präventive Moment liegt in der Befähigung zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens und der Bearbeitung von Risiken, die dieser Lebensgestaltung entgegenstehen können.
Demgegenüber hat sich eine Angebotslandschaft zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung entwickelt, die nicht immer eng mit den Regelstrukturen der KJH verbunden oder in ihre fachlichen Debatten eingebunden ist.
Der Vortrag geht von den Erfahrungen der Clearingstelle Radikalisierungsprävention an den Schnittstellen des SGB VIII aus und identifiziert an konkreten Beispielen Potentiale für präventive Effekte sowie für Zugänge zu Regelstrukturen der KJH.
Fachkräfte in Jugendämtern und von freien Trägern unterstützen Eltern und junge Menschen täglich bei der Bewältigung von Problemlagen, die – radikalisierungspräventiv gedacht – Hinwendungen zu extremistischem Verhalten bedingen können. Die Leistungen werden jedoch nicht mit Prävention überschrieben bzw. das Label bewusst abgelehnt. Tatsächlich manifestiert sich die präventive Orientierung der KJH mit sozialpädagogischem Eigensinn. Das präventive Moment liegt in der Befähigung zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens und der Bearbeitung von Risiken, die dieser Lebensgestaltung entgegenstehen können.
Demgegenüber hat sich eine Angebotslandschaft zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung entwickelt, die nicht immer eng mit den Regelstrukturen der KJH verbunden oder in ihre fachlichen Debatten eingebunden ist.
Der Vortrag geht von den Erfahrungen der Clearingstelle Radikalisierungsprävention an den Schnittstellen des SGB VIII aus und identifiziert an konkreten Beispielen Potentiale für präventive Effekte sowie für Zugänge zu Regelstrukturen der KJH.
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