Berufsbegleitender Masterstudiengang: Kriminologie und Kriminalprävention

Prof. Dr. Marc Coester
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Dr. Anja Meyer
Landespräventionsrat Niedersachsen

Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Landespräventionsrat Niedersachsen, Deutsches Forum Kriminalprävention, Kriminologisches Forschungsinstitut

In den letzten 20 Jahren findet ein deutlicher Ausbau und eine Professionalisierung der Kriminalprävention in Deutschland statt. Das Aufgabenspektrum hat sich dabei stark ausdifferenziert und bedarf heute Wissen aus unterschiedlichsten Bereichen der Kriminologie, Soziologie, Psychologie, Politik- und Rechtswissenschaft, Kriminalpolitik, empirischen Sozialforschung, Evaluations- und Evidenzforschung, Implementationsforschung, Projekt-, Netzwerk- und Kooperationsmanagement etc. Dabei arbeiten Fachleute heute z.B. in Präventionsgremien, bei der Polizei, in der Justiz, Schule und Sozialen Arbeit, Kommunalpolitik sowie in Vereinen und Verbänden. Was bisher fehlt ist ein fach- und zielgruppengerechtes Angebot der Weiterbildung und Qualifizierung. Die Berlin Professional School der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat daher in Kooperation mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen, dem Deutschen Forum Kriminalprävention und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen einen einmaligen Studiengang entwickelt, der sich an alle Akteure im Handlungsfeld der Kriminologie und Kriminalprävention mit mindestens einem Jahr qualifizierter Berufserfahrung und einem ersten einschlägigen Studienabschluss richtet. Der berufsbegleitende Fernstudiengang umfasst 12 Module in vier Semestern und wird zum Wintersemester 2023/2024 in Berlin beginnen.
Poster
(Deutsch, PDF)

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/6190

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

Kriminalprävention Kriminologie Weiterbildung Masterstudiengang