Zur präventiven (Nicht-) Wirkung von Sexualstraftäterdateien
Prof. Dr. Christian Grafl
Universität Wien
Mit dem 2. Gewaltschutzgesetz wurde in Österreich die Einführung einer Sexualstraftäterdatei rechtlich verankert. Der Vortrag versucht der Frage nachzugehen, welche Ziele mit der Einführung von Straftäterdateien erreicht werden sollen und ob derartige Maßnahmen eine präventive Wirkung entfalten können.
Verschärfte Registrierungspflichten von Sexualstraftätern sind auch unter dem Aspekt bisheriger Forschungsergebnisse zur Rückfälligkeit und Gefährlichkeit gerade von Sexualstraftätern zu sehen. Die hier jedenfalls teilweise bestehende Diskrepanz zwischen empirischer Erfahrung und veröffentlichter Meinung trägt unzweifelhaft zur Popularität von Straftäterdateien bei.
Der Vortrag will nicht nur die Ergebnisse einschlägiger Studien zur präventiven Wirkung - insbesondere zur Rückfälligkeit - durch die besondere Registrierung von Sexualstraftätern beleuchten, sondern daneben auch auf die Frage eingehen, welche möglicherweise ungewollten oder unbedachten Auswirkungen Sexualstraftäterdateien haben können.
Verschärfte Registrierungspflichten von Sexualstraftätern sind auch unter dem Aspekt bisheriger Forschungsergebnisse zur Rückfälligkeit und Gefährlichkeit gerade von Sexualstraftätern zu sehen. Die hier jedenfalls teilweise bestehende Diskrepanz zwischen empirischer Erfahrung und veröffentlichter Meinung trägt unzweifelhaft zur Popularität von Straftäterdateien bei.
Der Vortrag will nicht nur die Ergebnisse einschlägiger Studien zur präventiven Wirkung - insbesondere zur Rückfälligkeit - durch die besondere Registrierung von Sexualstraftätern beleuchten, sondern daneben auch auf die Frage eingehen, welche möglicherweise ungewollten oder unbedachten Auswirkungen Sexualstraftäterdateien haben können.
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