Monitoringsystem für Kinder- und Jugenddelinquenz: Erfahrungen des Bundeskriminalamtes
Holger Bölkow
Bundeskriminalamt
Celina Sonka
Bundeskriminalamt
Monitoringsysteme sind für polizeiliche Zentralstellen von wachsender Bedeutung - so auch für das Bundeskriminalamt. Auch wenn die Bearbeitung von Kinder- und Jugenddelinquenz nicht in der originären Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes liegt, gibt es doch durch die Ausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung auf bestimmte schwere Delikte sowie durch die Aufgabe der Kriminalprävention eine Reihe von Berührungspunkten, die eine intensivere Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex rechtfertigen.
Um das sehr umfang- und facettenreiche Thema zu erschließen, wird im BKA ein Monitoring- und Reportingsystem aufgebaut, dessen Ziel es ist, einen Überblick über die Bandbreite und Entwicklungen des Phänomenbereichs sowie aktuelle Forschungs- und Präventionsvorhaben, deren Ergebnisse und Akteure zu schaffen. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse werden vorwiegend in kriminalpräventive Beratung, aber auch in praxisorientierte Forschung einfließen.
Vorgestellt werden im Vortrag nicht nur die Konzeption des Monitorings, sondern auch erste Ergebnisse des zunächst auf polizeiliche Intensivtäterprogramme gesetzten Schwerpunktes. Diese sind mittlerweile in den meisten Bundesländern eingerichtet worden, unterscheiden sich aber teilweise sehr deutlich in ihrer Ausgestaltung, beispielsweise hinsichtlich der anvisierten Zielgruppen, der eingesetzten Maßnahmen oder der organisatorischen Einbindung.
Um das sehr umfang- und facettenreiche Thema zu erschließen, wird im BKA ein Monitoring- und Reportingsystem aufgebaut, dessen Ziel es ist, einen Überblick über die Bandbreite und Entwicklungen des Phänomenbereichs sowie aktuelle Forschungs- und Präventionsvorhaben, deren Ergebnisse und Akteure zu schaffen. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse werden vorwiegend in kriminalpräventive Beratung, aber auch in praxisorientierte Forschung einfließen.
Vorgestellt werden im Vortrag nicht nur die Konzeption des Monitorings, sondern auch erste Ergebnisse des zunächst auf polizeiliche Intensivtäterprogramme gesetzten Schwerpunktes. Diese sind mittlerweile in den meisten Bundesländern eingerichtet worden, unterscheiden sich aber teilweise sehr deutlich in ihrer Ausgestaltung, beispielsweise hinsichtlich der anvisierten Zielgruppen, der eingesetzten Maßnahmen oder der organisatorischen Einbindung.