Prävention von tödlicher Gewalt gegen Kinder bei Trennungen
Rainer Becker
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.
Im Rahmen einer Analyse über einen Zeitraum von drei Jahren wurde festgestellt, dass es bundesweit bei rund einem Drittel aller gewaltsam zu Tode gekommenen Kinder Hinweise auf Zusammenhänge mit einer Trennung der Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsstreitigkeiten gab.
Das Ergebnis der Untersuchung überschneidet sich mit dem KFN-Forschungsprojekt "Tötungsdelikte an Kindern", bei dem diesbezüglich etwas niedrigere Zahlen herausgearbeitet wurden.
Doch selbst die niedrigeren Zahlen des KFN sind immer noch zu hoch, um nicht über mehr gezielte Präventionsmaßnahmen in diesem Zusammenhang nachzudenken. Dies gilt insbesondere auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter und deren Umsetzung in deutsches Recht, das die Wahrscheinlichkeit von Konflikten und Konflikteskalationen in diesem Zusammenhang eher erhöhen dürfte. Es werden konkrete Maßnahmen wie u. a. obligatorische Risikoanalysen in Hinblick auf Gewaltaffinität und Suizidgefährdung beider Konfliktparteien durch – zu schulende – MitarbeiterInnen der Jugendämter, Weiterentwicklung vorhandener Risikoanalyse-Instrumente, Qualifikation von Familienrichter pp. vorgeschlagen.
Das Ergebnis der Untersuchung überschneidet sich mit dem KFN-Forschungsprojekt "Tötungsdelikte an Kindern", bei dem diesbezüglich etwas niedrigere Zahlen herausgearbeitet wurden.
Doch selbst die niedrigeren Zahlen des KFN sind immer noch zu hoch, um nicht über mehr gezielte Präventionsmaßnahmen in diesem Zusammenhang nachzudenken. Dies gilt insbesondere auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter und deren Umsetzung in deutsches Recht, das die Wahrscheinlichkeit von Konflikten und Konflikteskalationen in diesem Zusammenhang eher erhöhen dürfte. Es werden konkrete Maßnahmen wie u. a. obligatorische Risikoanalysen in Hinblick auf Gewaltaffinität und Suizidgefährdung beider Konfliktparteien durch – zu schulende – MitarbeiterInnen der Jugendämter, Weiterentwicklung vorhandener Risikoanalyse-Instrumente, Qualifikation von Familienrichter pp. vorgeschlagen.
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