Die Rolle der Rechtsmedizin im Kinderschutz
Rainer Becker
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.
Dr. Verena Blaas
Universitätsmedizin Rostock, Institut für Rechtsmedizin
Der Vorwurf, sein Kind vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht zu haben, wiegt stets nicht nur moralisch schwer, sondern er kann darüber hinaus diejenigen, die in den Verdachtsfokus geraten sind, sowohl beruflich als auch familiär und sozial ruinieren.
Aus diesem Grunde ist ein bestmöglicher medizinischer Befund von Spuren am Körper betroffener Kinder nicht nur für das Strafverfahren von Bedeutung, sondern auch, um eventuell festzustellen, dass die oder der Verdächtige die Tat nicht begangen haben kann.
Darüber hinaus spielt es auch für Gefahren abwehrende Maßnahmen durch das Familiengericht und das Jugendamt eine wichtige Rolle, festzustellen, ob Verletzungen am Körper eines Kindes durch Gewalt oder einen Unfall hervorgerufen wurden.
Und gelegentlich wird hierbei sogar eine dringend behandlungsbedürftige Erkrankung eines Kindes festgestellt, die lediglich wie eine Gewaltspur aussah.
Aus diesem Grunde sollten alle Akteure im Kinderschutz über ein rechtsmedizinisches Grundlagenwissen verfügen, um im Rahmen einer Ersteinschätzung beurteilen zu können, ob ein Kind durch einen Unfall oder Gewalt verletzt worden sein könnte.
Weiterhin sollten in allen Zweifelsfällen Rechtsmediziner nicht nur durch die Polizei und zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch Gefahren abwehrend und durch Jugendämter und für sorgerechtliche Entscheidungen der Familiengerichte hinzugezogen werden.
Aus diesem Grunde ist ein bestmöglicher medizinischer Befund von Spuren am Körper betroffener Kinder nicht nur für das Strafverfahren von Bedeutung, sondern auch, um eventuell festzustellen, dass die oder der Verdächtige die Tat nicht begangen haben kann.
Darüber hinaus spielt es auch für Gefahren abwehrende Maßnahmen durch das Familiengericht und das Jugendamt eine wichtige Rolle, festzustellen, ob Verletzungen am Körper eines Kindes durch Gewalt oder einen Unfall hervorgerufen wurden.
Und gelegentlich wird hierbei sogar eine dringend behandlungsbedürftige Erkrankung eines Kindes festgestellt, die lediglich wie eine Gewaltspur aussah.
Aus diesem Grunde sollten alle Akteure im Kinderschutz über ein rechtsmedizinisches Grundlagenwissen verfügen, um im Rahmen einer Ersteinschätzung beurteilen zu können, ob ein Kind durch einen Unfall oder Gewalt verletzt worden sein könnte.
Weiterhin sollten in allen Zweifelsfällen Rechtsmediziner nicht nur durch die Polizei und zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch Gefahren abwehrend und durch Jugendämter und für sorgerechtliche Entscheidungen der Familiengerichte hinzugezogen werden.
Datei (Deutsch, PDF) |